Gültigkeit von Arzneimittelrezepten

Ob Rosa, Grün, Gelb, Blau oder Weiß:

Bei Ihrem Arzt erhalten Sie als Patient die unterschiedlichsten Rezeptverordnungen.

Was es mit den Farben auf sich hat und welche Rezepte eine begrenzte Gültigkeit haben, erläutern wir in diesem Artikel.

 

Tagtäglich werden hunderte Rezepte ausgestellt und in den bundesweiten Apotheken eingelöst.
Das rosafarbene Rezept ist sicher das Bekannteste bei den Patienten und Patientinnen.

Insgesamt gibt es 6 verschiedene Rezeptarten, welche für unterschiedliche Arzneimittelverordnungen verwendet werden.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass die einzelnen Rezeptarten oftmals ein sehr kurzes Zeitfenster haben, um in der Apotheke eingelöst zu werden.

 

Rezeptgültigkeit + Quartal - ein Mythos

Die Rezeptgültigkeit hat in Bezug auf das Ausstellungs-Quartal keinen Einfluss – hierbei handelt es sich um einen Mythos.
Wie lange ein Rezept gültig ist, wird an Hand des Ausstellungsdatums ermittelt.

 

Das Rosa Rezept – Kassenrezept (Muster 16)

Der Arzt verordnet hier Arzneimittel, Medizinprodukte oder Hilfsmittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel erstattet werden.

Gültigkeit: 28 Tage (NEU seit dem 3. Juli 2021) *
Beispiel:  ausgestellt am:  01.07.2021 -> gültig bis: 29.7.2021

Ausnahmen:
Aknetherapie-Rezepte (z.B. Isotretinoin) für Frauen im gebärfähigen Alter
Gültigkeit: 6 Tage nach Ausstellungsdatum


* Ist die Gültigkeitsfrist beim Kassenrezept abgelaufen, besteht die Möglichkeit, es 3 Monate ab Ausstellungsdatum als Privatrezept einzulösen.

 

Das Blaue Rezept - Privatrezept

Das Rezept für Privatversicherte gibt es in vielen Formen und Farben. Ärzte benutzen hier oft auch eigene Drucke mit Praxis-Logo. Gelegentlich werden auch grüne Rezepte und das Muster 16 verwendet.       

Gültigkeit: 3 Monate
Beispiel:  ausgestellt am: 31.07.2021 -> gültig bis: 31.10.2021

Ausnahmen:
Rezepte im Basistarif -> Gültigkeit: 30 Tage
Rezepte im Notlagentarif -> Gültigkeit: 10 Tage

 

Das Grüne Rezept - Selbstzahler-Rezept

Der Arzt verwendet dieses Formular in der Regel für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel bzw. Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden (z.B. Vitaminpräparate, homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel).

Die Kosten müssen in diesem Fall vom Patienten selbst gezahlt werden und können u.a. bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Gültigkeit: Unbegrenzt

Ausnahmen:
Werden vom Arzt rezeptpflichtige Arzneimittel auf diesem Formular verordnet, greift die Rezeptgültigkeit vom Privatrezept.

 

Das Gelbe Rezept - BTM-Rezept

Auf diesem 3-teiligen Rezept werden stark wirksame Arzneimittel verordnet, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen
(z.B. Opiode zur Schmerztherapie)

Gültigkeit: 7 Tage nach Ausstellungsdatum
Beispiel: ausgestellt am: 17.05.2021 -> gültig bis: 24.05.2021

 

Das T-Rezept

Dieses 2-teilige Rezept wird z.B. für Thalidomid haltige Arzneimittel verwendet.
Hier sind besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig, da diese Arzneimittel zu Fehlbildungen in der Schwangerschaft führen können.

Gültigkeit: 6 Tage
Beispiel:  ausgestellt am: 24.06.2021 -> gültig bis: 30.06.2021

 

Das Entlassrezept

Das Entlassrezept erhalten Patienten und Patientinnen, die nach einem stationären Krankenhausaufenthalt am Tag der Entlassung mit Arzneimitteln versorgt werden müssen.
Bis zur Weiterbehandlung durch den Haus- oder Facharzt werden hier die kleinsten Packungsgrößen für die Übergangsversorgung verordnet.

Gültigkeit: 3 Werktage inkl. Ausstellungsdatum
Beispiel: ausgestellt am: Freitag (Werktag) -> gültig bis: einschließlich Montag

 

Das E-Rezept - Elektronische Rezept

Mit der Einführung des E-Rezepts wird die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen einen großen Schritt machen. Ab dem 1. Januar 2022 soll das E-Rezept bundesweit eingeführt werden und langfristig das rosafarbene Rezept (Muster 16) ersetzen.

Seit dem 1. Juli 2021 findet als Pilotprojekt bereits ein regionaler Test in Berlin-Brandenburg statt.

Nicht nur für die Ärzte und Apotheken werden viele Arbeitsschritte dadurch erleichtert, auch Sie als Patient*innen profitieren durch viele Vorteile. So werden Kommunikationswege sicher kürzer werden, da z. B. eine Übermittlung Ihres E-Rezeptes an die Apotheke mit Hilfe einer E-Rezept App schneller erfolgen kann und so Zeit und extra Wege gespart werden. Weitere interessante Informationen zum Thema E-Rezept finden Sie hier.

Wir sind bereits gut vorbereitet und stehen Ihnen gerne für Fragen zum E-Rezept zur Seite.

 

 

Quellen:
https://www.deutschesapothekenportal.de/download/public/patienteninformationen/dap_patienteninformation_rezeptgueltigkeit.pdf

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/07/05/rosa-rezept-ist-nur-noch-28-tage-gueltig

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/gematik-oeffnet-pilotprojekt-des-e-rezepts-fuer-alle-versender-125606/

https://www.barmer.de/presse/infothek/newsletter-gesundheit-im-blick/presse-newsletter-archiv/newsletter-archiv-2020/rezeptgueltigkeit--auf-die-farbe-kommt-es-an-233634

 

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