Für Sie als Patient wichtig zu wissen:
Wir sind dabei und stehen Ihnen weiterhin als Partner vor Ort zur Seite.
Ab dem 1. Januar 2022 wird es verpflichtend sein, dass Ärzte / Ärztinnen mit Kassenzulassung apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel auf einem E-Rezept verordnen.
Somit ersetzt das E-Rezept das übliche rosafarbene Rezept (Muster 16).
Wie das E-Rezept funktioniert sehen Sie hier:
Im PDF Format ansehen
Weitere Informationen zum E-Rezept:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/
Quelle:
https://www.adg.de/fileadmin/pdf/Apothekenmarkt/Info-Grafik_A4_eRezept_fuer_Apothekenkunden.pdf