Arzneimitteleinnahme und Alkoholgenuss

In vielen Beratungsgesprächen informieren wir unsere Kunden, dass bei der Einnahme von Arzneimitteln auf den Genuss von Alkohol verzichtet werden soll. Viele Patienten fragen sich: Was passiert eigentlich, wenn ich der Empfehlung nicht nachkomme?

 

„Ein Glas Wein in gemütlicher Runde oder das Feierabendbier nach einem langen Arbeitstag – muss ich auch darauf verzichten?“
Eine pauschale Antwort gibt es in diesem Fall nicht. Wechselwirkungen zwischen Alkohol (Ethanol) und Medikamenten sind auf vielfältige Weise möglich.
Sowohl die Wirkung des Arzneistoffs als auch dessen Freisetzung, Verteilung und Verstoffwechslung können durch den Genuss von Alkohol beeinflusst werden.

Einfluss auf Freisetzung und Verteilung von Arzneistoffen
Alkohol hat in der Funktion als Lösungsmittel die Möglichkeit, Arzneistoffe z.B. aus Tabletten schneller freizusetzen. Das kann dazu führen, dass beispielsweise Retardtabletten den Wirkstoff nicht über mehrere Stunden in kleinen Dosierungen an den Körper abgeben, sondern alles auf einmal freigesetzt wird.
Besonders bei sehr starken Arzneimitteln (z.B. opioidhaltige Schmerzmittel) kann dies zu schwerwiegenden Nebenwirkungen und schlimmstenfalls zum Tod führen.

Einfluss auf den Abbau von giftigen Stoffen
Manche Arzneistoffe blockieren ein Enzym, das für den Abbau des Alkohols wichtig ist.
Dann kann das giftige Zwischenprodukt Acetaldehyd nicht weiter zersetzt werden. Bereits kleinste Mengen Alkohol können in solchen Fällen starke Gesichtsrötungen, Übelkeit und Erbrechen hervorrufen. Schlimmstenfalls drohen ein starker Blutdruckabfall, Herzrhythmusstörungen und Atemnot.
Dasselbe bewirken Mittel gegen Pilzinfektionen wie Ketoconazol oder Griseofulvin sowie das Antibiotikum Metronidazol, das oft gegen den Magenkeim Helicobacter pylorus eingesetzt wird. Auch Antibiotika aus der Gruppe der Sulfonamide oder Cephalosporine blockieren den Aldehyd-Abbau.
Weil der Effekt lange anhält, müssen Patienten nicht nur während der Medikamententherapie auf Alkoholgenuss verzichten, sondern noch mindestens fünf Tage danach.

Belastung für Leber und Magen-Darm
Arzneien wie das Schmerzmittel Paracetamol oder das Rheumamedikament Methotrexat belasten in Kombination mit Alkohol die Leber stärker.
Dasselbe gilt bei der Therapie mit dem Antibiotikum Amoxicillin in Kombination mit Clavulansäure. Hier muss aufgrund der leberschädigenden Wirkung auf Alkohol verzichtet werden.
ASS, Ibuprofen und Diclofenac selbst erhöhen die Gefahr von gastrointestinalen Ulzera (Magen-Darm-Geschwüre) und Blutungen. Während der Einnahme dieser Schmerzmitteln sollte deshalb ebenfalls kein Alkohol konsumiert werden.
 
Alkohol und Diabetes
Alkohol hemmt die Glucose-Neubildung in der Leber und verstärkt die Wirkung verschiedener Arzneimittel gegen Diabetes. Dadurch steigt die Gefahr einer Hypoglykämie (Unterzuckerung).
Warnzeichen einer Unterzuckerung wie leichtes Frösteln oder Müdigkeit werden zudem durch die Alkoholwirkung überdeckt.
Diabetiker sollten Alkohol deshalb nur in Maßen genießen und auf jeden Fall immer mit einer kohlenhydratreichen Mahlzeit kombinieren, um das Auftreten einer gefährlichen Hypoglykämie zu vermeiden.

Alkohol und Blutgerinnungshemmer
Alkohol erhöht besonders die Blutungsgefahr in Kombination mit den älteren Blutgerinnungshemmern Phenprocoumon und Warfarin. Bei den neueren Wirkstoffen wie Apixaban etc. wird diese Wechselwirkung nur in geringem Ausmaß beobachtet.
Je nach Wirkstoff sollte also entweder komplett auf Alkohol verzichtet oder höchstens in kleinen Dosen konsumiert werden.


Fazit
Der Genuss von Alkohol bei gleichzeitiger Einnahme von Arzneimitteln ist nicht immer untersagt.
Dennoch sollte der Beipackzettel aufmerksam gelesen und bei Fragen der Arzt oder Apotheker zu Rate gezogen werden.

 


Quellen:
www.ptaheute.de/apothekenpraxis/haeufige-interaktionen-im-apothekenalltag/arzneimitteleinnahme-und-alkohol/
www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Medikamente-und-Alkohol-555455.html

 

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