Cannabis als Medizin gibt es in Deutschland nur auf ärztliches Rezept. Hier erklären wir, wie ein Cannabis-Rezept funktioniert, die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse und warum CBD aus dem Drogeriemarkt etwas anderes ist.
Ihr Rezept lösen Sie ganz einfach in unseren apoPark Cannabis-Apotheken in München oder in Gröbenzell ein. Über Bavarian Cannabis, unseren Spezialbereich für Cannabisarzneimittel, versorgen wir dabei Patientinnen und Patienten aus Bayern und ganz Deutschland.
Cannabisarzneimittel (auch Cannabis als Medizin oder Medizinalcannabis) können im Rahmen einer ärztlich begleiteten Behandlung eingesetzt werden. Ein Cannabis Rezept stellt nur die Ärztin oder der Arzt aus. Ob eine solche Behandlung infrage kommt, hängt von der individuellen Erkrankung, möglichen Alternativen und dem Verhältnis von Nutzen und Risiken ab.
Ob und in welcher Form Cannabis infrage kommt, hängt von Ihrer Krankengeschichte, bisherigen Therapien und möglichen Gegenanzeigen ab.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt prüft, ob andere Behandlungen besser geeignet sind und mit welchen Nebenwirkungen zu rechnen ist.
Bavarian Cannabis ist der Bereich von apoPark für Cannabisarzneimittel. Wir versorgen Patientinnen und Patienten überall in Deutschland, nicht nur in Bayern. In unseren Standorten in München und Gröbenzell können Sie Ihr Rezept auch direkt vor Ort einlösen. Eine Therapieempfehlung geben wir nicht.
Gerade in den ersten Wochen lohnt es sich, genau auf sich selbst zu achten. Drei Punkte sollten Sie im Blick behalten.
Häufig sind Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit und Konzentrationsprobleme. Seltener treten Herzrasen, Unruhe oder Stimmungsschwankungen auf. Besprechen Sie Beschwerden mit Ihrem Behandlungsteam.
Weiterführende Einordnung möglicher Nebenwirkungen: Techniker Krankenkasse.
Antworten auf häufige Fragen rund um das Cannabis-Rezept, die Kostenübernahme, den Unterschied von medizinischem Cannabis zu CBD und zu unserer Cannabis Apotheke München.
Cannabisarzneimittel, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet (Cannabis auf Rezept): getrocknete Blüten, Extrakte oder Fertigarzneimittel mit bestimmten Wirkstoffen. Sie müssen die Qualitätsanforderungen für Arzneimittel erfüllen und werden nur in Apotheken abgegeben.
Ja. Medizinisches Cannabis ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Seit April 2024 genügt ein reguläres Rezept, ein Betäubungsmittelrezept ist nicht mehr nötig. Ein Cannabis Rezept stellt nur die Ärztin oder der Arzt aus. Ob eine Behandlung geeignet ist, entscheidet also nicht die Apotheke.
Nein. Wirkung und Verträglichkeit sind von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich. Manche Patientinnen und Patienten merken kaum eine Besserung, andere beenden die Behandlung wegen Nebenwirkungen. Deshalb sollte der Verlauf regelmäßig ärztlich überprüft werden.
Häufig sind Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit sowie Konzentrations- und Gedächtnisprobleme. Seltener kommen Herzrasen, Blutdruckabfall, Angst oder Stimmungsveränderungen vor. Sprechen Sie Nebenwirkungen immer mit Ihrem Behandlungsteam an, auch mit Blick auf Autofahren und Beruf.
Nicht automatisch. Getrocknete Cannabisblüten sind seit dem 30. Juli 2026 in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse mehr. Für Extrakte sowie Dronabinol und Nabilon ist eine Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V möglich, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und andere Therapien nicht infrage kommen. Meist muss die Krankenkasse vor der ersten Verordnung zustimmen, den Antrag stellt die Praxis. Bei einem Privatrezept zahlen Sie selbst. Reine CBD-Produkte sind davon nicht erfasst. Den Einzelfall klären Praxis und Krankenkasse; die Apotheke entscheidet das nicht. Mehr dazu: AOK.
Nein. CBD (Cannabidiol) ist nur einer von vielen Inhaltsstoffen der Cannabispflanze und wirkt nicht berauschend. CBD-Öle aus Drogerie oder Onlineshop sind keine zugelassenen Arzneimittel und werden nicht als solche geprüft. Medizinisches Cannabis enthält meist THC und ist verschreibungspflichtig.
Nein. Seit April 2024 gelten zwei getrennte Gesetze. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt privaten Besitz und Anbau, das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) Cannabis als Arzneimittel. Medizinalcannabis wird nur gegen Rezept in der Apotheke abgegeben.
Unabhängige Informationen bietet das Bundesgesundheitsministerium mit einem FAQ zu Cannabis als Medizin. Zur Kostenübernahme informiert die AOK zur Kostenübernahme. Fragen zu Ihrer eigenen Behandlung besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Überall in Deutschland: Reichen Sie Ihr Rezept einfach bei uns ein, eine vorherige Anfrage brauchen Sie nicht. Mehr Informationen finden Sie auf bavarian-cannabis.com. Vor Ort erreichen Sie uns in unseren Apotheken in München und am Standort Gröbenzell, Danziger Straße 21. Ohne gültiges Rezept geben wir kein medizinisches Cannabis ab.