Einzelimport? Wir sind Ihr Ansprechpartner – und begleiten Sie durch den ganzen Prozess

Es gibt Situationen, in denen ein benötigtes Arzneimittel in Deutschland nicht im Handel ist oder (noch) keine deutsche Zulassung hat – zum Beispiel, weil es nur in anderen Ländern verfügbar ist oder hierzulande aktuell nicht lieferbar ist. In solchen Fällen ist „einfach im Ausland bestellen“ meist keine gute (und oft auch keine zulässige) Idee. Der sichere und rechtskonforme Weg führt in der Regel über die Apotheke. Genau da kommen wir ins Spiel.

Wir verstehen uns als Ihre Anlaufstelle, wenn es um die Prüfung und Organisation von Einzelimporten geht. Rechtsgrundlage dafür ist § 73 Abs. 3 AMG: Danach dürfen bestimmte Arzneimittel von Apotheken auf vorliegende Bestellung einzelner Personen und in geringer Menge beschafft und im Rahmen des Apothekenbetriebs abgegeben werden. Natürlich immer unter klaren Voraussetzungen, etwa dass das Arzneimittel im Herkunftsland rechtmäßig in Verkehr sein darf.

Was heißt das praktisch? Wenn Sie oder Ihre behandelnde Praxis ein konkretes Präparat im Blick haben, prüfen wir gemeinsam, ob ein Einzelimport grundsätzlich in Frage kommt, welche Unterlagen sinnvoll oder erforderlich sind und über welche Lieferwege die Beschaffung seriös erfolgen kann. Dabei geht es nicht nur ums „Organisieren“, sondern auch um Sicherheit: Importierte Arzneimittel müssen in der Apotheke sorgfältig geprüft werden und bei Einzelimporten sogar besonders engmaschig.

Damit das im Alltag reibungslos läuft, arbeiten wir eng mit spezialisierten Partnern zusammen – unter anderem mit der Helios Consulting & Handel. So können wir, sobald die Voraussetzungen passen, die Beschaffung strukturiert anstoßen und Sie transparent zu Ablauf, Kosten und voraussichtlicher Dauer informieren. Gleichzeitig bleiben wir Ihr direkter Ansprechpartner vor Ort: Von der ersten Frage bis zur Abgabe inklusive pharmazeutischer Beratung.

Wenn Sie also ein bestimmtes Arzneimittel benötigen, das in Deutschland nicht verfügbar ist, sprechen Sie uns einfach an. Wir schauen uns Ihren Fall an, klären die Machbarkeit nach den gesetzlichen Vorgaben und binden bei Bedarf unsere Partner direkt mit ein.