Arzneimittelaustausch auf Rezept - Ich habe sonst eine andere Firma!

Rabattverträge, Aut-Idem, Generika – wir möchten Licht ins Dunkle bringen und erklären Ihnen hier, warum Arzneimittel auf Rezept oft ausgetauscht werden müssen.

Sicher haben Sie die Situation auch schon einmal erlebt:

Sie lösen ein Rezept von Ihrem Arzt für Ihre Dauerverordnung (z.B. Blutdrucksenker) in Ihrer Vor-Ort-Apotheke ein und nehmen seit Jahren den Blutdrucksenker immer vom selben Hersteller ein.

Doch heute erhalten Sie Ihr Arzneimittel von einer anderen Firma.  
Selbstverständlich kommen Fragen auf: Wurde von meinem Arzt etwas anderes verordnet oder hat die Apotheke
das falsche Arzneimittel rausgesucht?  
Weder noch. Der Grund ist die Vorgabe Ihrer Krankenkasse, die oft die Abgabe von Generika vorsieht.
 

Generika und Original – Der Unterschied

Viele Wirkstoffe gibt es mittlerweile nicht nur vom Original-Hersteller, sondern auch von anderen Pharmafirmen – im Fachjargon auch Generika genannt.
Der Wirkstoff an sich und die Wirkstoffmenge sind dabei immer identisch. Lediglich die Hilfsstoffe können unterschiedlich sein,
was das Aussehen z.B. bei Tabletten in Form und Farbe verändern kann.
Von der Idee bis zur Entwicklung und Markteinführung eines Arzneimittels hat der Original-Hersteller sehr hohe Ausgaben.
Läuft das Patent eines Original-Herstellers ab, haben andere Pharma-Hersteller die Möglichkeit, das Arzneimittel nachzubauen.
Dies ist mit deutlich weniger Kosten verbunden und führt dazu, dass Generika deutlich preisgünstiger sind als das Original-Arzneimittel .

Warum bekommen Sie Ihr Arzneimittel (schon wieder) von einer anderen Firma?

Ursache sind hier die sogenannten Rabattverträge der Krankenkassen.

Was aber genau sind Rabattverträge?

Rabattverträge werden zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und einzelnen Arzneimittelherstellern (z.B. Fa. XYZ) in der Regel für 2 Jahre geschlossen.  Die Krankenkasse erhält vom Arzneimittelhersteller Rabatte, wenn die Medikamente der Fa. XYZ exklusiv an Patienten abgegeben werden. Mit diesem System sollen eine verbesserte Versorgung der Patienten und eine erhöhte Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem erreicht werden.   

Gibt es Unterschiede in der Wirkung zwischen Generika und Original-Arzneimittel?

Pharmahersteller von Generika müssen nachweisen, dass die Wirkung des Arzneimittels gleich dem der Original-Hersteller ist. Wie auch beim Original muss hier gewährleistet sein, dass die gleiche Wirkstoffmenge nach einer bestimmten Zeit am Wirkort im Körper vorhanden ist. Somit sollte es nur zu minimalen Unterschieden kommen. Lediglich bei sehr niedrig dosierten Arzneimitteln, z.B. Schilddrüsenhormonen ist ein Wechsel des Pharmaherstellers zu vermeiden, um die Therapiesicherheit zu gewährleisten.
 

Kann ich trotzdem mein Wunscharzneimittel bekommen?

Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten für Sie:
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und bitten Sie ihn, das gewünschte Arzneimittel mit einem Aut-Idem-Kreuz zu kennzeichnen.
Wird dieses Kreuz vom Arzt gesetzt, wird der Austausch Ihres Arzneimittels ausgeschlossen.

Entscheidet sich Ihr Arzt gegen das Aut-Idem-Kreuz, können Sie in der Apotheke trotzdem das Wunscharzneimittel bekommen,
wenn Sie die Mehrkosten des Arzneimittels selbst tragen.
Dazu müssen Sie zunächst die vollen Kosten des Wunscharzneimittels zahlen, welche Sie im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Krankenkasse erstattet Ihnen in der Regel einen Teil der Kosten.
 

Fazit

Die gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, welches Arzneimittel eines Herstellers abzugeben ist und dies unabhängig davon,
was Ihr Arzt auf dem Rezept verordnet hat. Die Apotheke ist gesetzlich dazu verpflichtet, das genannte Arzneimittel der Krankenkasse abzugeben. Auch wenn dieser Austausch oft zu Verunsicherungen führt, sind Generika grundsätzlich nicht weniger wirksam als das Original-Arzneimittel.
Die meisten Patienten greifen auch im freiverkäuflichen Bereich gerne auf Generika zurück (z.B. Ibuprofen, Paracetamol etc.),
da es hier ebenfalls selten zu Wirkungseinbußen kommt.
Nebenwirkungen können sowohl bei Original-Arzneimittel als auch bei Generika auftreten. Auch hier gibt es kaum Unterschiede.

Ein weiterer Vorteil für Sie als Patient: Durch die vereinbarten Rabattverträge verzichten einige Krankenkassen bei bestimmten Arzneimitteln auf die Zuzahlung.


Quellen:

https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/dap-lexikon/rabattvertrag/

https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittel-Rabattvertrag

https://www.apotheken-umschau.de/medikamente/basiswissen/generika-wichtige-fragen-und-antworten-721107.html

https://www.patientenberatung.de/de/informationen/gesundheit/aut-idem-medikamententausch-in-der-apotheke

https://www.elbdeich-apotheke-ochsenwerder.de/website/seite/sie-haben-ein-anderes-medikament-erwartet-1904/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/medikamente/rabattvertraege-bei-arzneimitteln-10602

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