Zuzahlung bei Kassenrezepten

Die Höhe der Zuzahlung bei Kassenrezepten richtet sich nach dem Preis des jeweiligen Medikaments.

Dabei entstehen oft sehr "krumme" Preise, die wir Ihnen gerne in diesem Artikel verständlicher machen möchten.

 

Die Rezeptgebühr hat eine lange Historie und gibt es mittlerweile seit über 50 Jahren.
1930 lag die Gebühr pro Rezept bei 50 Pfennig, was sich 1967 auf 1 Deutsche Mark erhöhte.
Gegen Ende der 1960er Jahren wurde von der Bundesrepublik eine Zuzahlung pro Arzneimittel eingeführt.
 

Zuzahlung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln

Die Höhe der Zuzahlung hat sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte immer wieder verändert.
Grundsätzlich muss jede gesetzlich versicherte Person eine Zuzahlung pro rezeptpflichtiges Arzneimittel leisten.
Die Höhe der Zuzahlung entspricht 10% des Arzneimittelpreises, mindestens 5 € und maximal 10 €. Liegt der Arzneimittelpreis unter 5€,
so zahlt der Patient:in lediglich den Preis des Medikaments. .

Beispiele:
Arzneimittelpreis           Zuzahlung
3,49 €                              3,49 €
5 € - 50 €                        5,00 €
50 € - 100 €                    10% des Preises
Über 100 €                      10,00 €
 

Festbeträge + Mehrkosten

Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Das bedeutet: Die Krankenkassen zahlen nicht automatisch jeden Preis, sondern grundsätzlich nur bis zum Festbetrag.
Diese werden für Arzneimittelgruppen mit denselben oder vergleichbaren Wirkstoffen und für Arzneimittelgruppen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung festgesetzt. Das hat zufolge, dass zu der regulären Zuzahlung sogenannte Mehrkosten entstehen,
die ebenfalls von dem Patienten gezahlt werden.

Beispiel:
Arzneimittelpreis          Krankenkassen-Festbetrag          Mehrkosten          Zuzahlung          Gesamt
       13,19 €                                      12,88 €                              0,31 €                5,00 €              5,31 €
 

Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden. In dieser Liste sind Generika (Arzneimittel, mit gleichem Wirkstoff und identischer Wirkstoffmenge im Vergleich zum Originalprodukt) und patentgeschützte Arzneimittel enthalten. Die Festbeträge werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelmäßig angepasst.


Zuzahlungsbefreiung

Kinder & Jugendliche

Kinder unter 18 Jahren sind von Arzneimittel-Zuzahlungen befreit.
Dabei ist zu beachten, dass nicht rezeptpflichtige Medikamente ab 12 Jahren von den Krankenkassen NICHT bezahlt werden.
Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, hier werden zum Teil auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel erstattet.
 

Belastungsgrenze

Belastungsgrenzen sorgen dafür, dass kranke und behinderte Menschen die medizinische Versorgung in vollem Umfang erhalten und
durch die gesetzlichen Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden.
Deshalb muss kein Versicherter in einem Kalenderjahr mehr als 2% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung leisten.
Für Versicherte, die schwerwiegend chronisch krank sind, gilt eine Grenze von 1% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, die für den gesamten Familienhaushalt gilt.
Mit dem Zuzahlungsrechner von aponet.de können Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze ermitteln.


Fazit

Wer die Kosten für Rezeptgebühren reduzieren möchte, kann beim Einlösen des Rezepts in der Apotheke nachfragen,
ob auch ein zuzahlungsfreies Arzneimittel zur Auswahl steht.
Stammkunden mit einer Kundenkarte haben außerdem den Vorteil, sich jederzeit eine Auflistung aller Arzneimitteleinkäufe und Rezeptzuzahlungen für die Krankenkasse oder das Finanzamt ausdrucken zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Aktuelle Arzneimittel-Festbeträge (GKV-Spitzenverband)
Zuzahlungsbefreite Arzneimittel (GKV-Spitzenverband)
Zuzahlungsbefreite Arzneimittel (aponet)
Zuzahlungsrechner (aponet)




Quellen:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2017/daz-14-2017/zur-kasse-bitte
www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/dap-lexikon/zuzahlung/
www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/arzneimittel/arzneimittel_festbetraege/festbetraege.jsp
www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/befreiungsliste_arzneimittel/befreiungsliste_arzneimittel.jsp
www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-und-erstattung-arzneimittel.html
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/belastungsgrenze.html
www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsbefreiungsliste-fuer-medikamente
www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsrechner
www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsbefreiung

 

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