Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Auch wenn es wünschenswert ist, dass der Ernstfall nie eintreten wird, so ist die medizinische Vorsorge in Form einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sehr sinnvoll. In diesem Beitrag erfahren Sie die Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht und warum beide Dokumente so wichtig sind.

 

Patientenverfügung


Was regelt eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen für den Fall,
in dem Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
So wird festgehalten, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden, auch wenn Sie diese nicht mehr äußern können.
Sie ist somit eine wertvolle Orientierung für Ärzte und Angehörige.


Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung muss immer schriftlich erfolgen und wird erst mit ihrer Unterschrift rechtsgültig.
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig.
Im Internet finden Sie zum Beispiel auf der Homepage des Bayerischen Justizministeriums eine Broschüre zum Herunterladen – sie ist deutschlandweit gültig und heißt Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter.
Darin wird umfassend erklärt, worauf Sie beim Ausfüllen achten sollten. Am Ende der Broschüre finden Sie die Formulare als Vordrucke.
 

Vorsorgevollmacht

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

In der Vollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für Sie entscheiden, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Viele Menschen glauben, dass ihr Ehepartner oder ihre Kinder automatisch bevollmächtigt sind,
wenn sie sich nicht mehr äußern können. Das ist aber nicht der Fall.
Der Bevollmächtigte muss Dritten - z. B. Banken oder Vermietern - eine Vollmacht vorlegen können, die zum Handeln befugt.
Ansonsten wird die Betreuung durch ein Gericht angeordnet.


Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Am besten wie in der Vorlage des Bundesjustizministeriums. Formulieren Sie die Vollmacht nicht selbst!
In dieser Vorlage können Sie eintragen, in welchen Bereichen Ihre Angehörige Sie vertreten dürfen – z.B. vor den Behörden, vor Gericht, in Vermögensfragen oder in gesundheitlichen Dingen.


Für wen ist eine Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Grundsätzlich für jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.


Wie lange ist eine Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht gültig?

Es gibt keine Ablauffrist für eine Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht.
Es ist jedoch empfehlenswert, alle 2 Jahre die Dokumente neu zu überprüfen und mit Datum und
Unterschrift zu bestätigen bzw. mögliche Anpassungen zu machen.
So ist gewährleistet, dass Ihre Wünsche immer auf dem aktuellsten Stand sind.


Wo bewahre ich die Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht auf?

Wenn möglich, zuhause. Geben Sie Ihrem Stellvertreter eine Kopie und sagen Sie ihm, wo sich das Dokument befindet.
Die Dokumente können Sie zudem auch ins Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) eintragen lassen.
Im Ernstfall wissen dann die Behörden: Sie haben eine Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht.
 

Brauche ich eine Patientenverfügung, wenn ich eine Vorsorgevollmacht habe?

Ja, denn beide Dokumente decken unterschiedliche Bereiche ab.
Eine Vorsorgevollmacht regelt, dass Ihre Angehörigen Sie vertreten dürfen. Dabei geht es nicht nur um gesundheitliche Dinge, sondern etwa auch um Finanzen und eine Vertretung vor den Behörden.

In der Patientenverfügung geht es um Ihren Willen als Patient. Eine Vorsorgevollmacht allein reicht oft nicht.
Zum Beispiel bei einem medizinischen Notfall. Ihr Stellvertreter ist dann in einer schwierigen Situation: Er soll eine Entscheidung für Sie treffen, weiß aber vielleicht gar nicht, welche Behandlungen Sie möchten.
Am besten haben Sie also schon bereits mit Ihrem Stellvertreter besprochen, wie Sie sich die Behandlung im Notfall vorstellen.
 

Wo kann ich mich näher zu diesen Themen informieren?

Bundesgesundheitsministerium
Patientenverfügung - Grundlagen, Hinweise und Erstellung (bundesgesundheitsministerium.de) (Website)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
BMJV | Vorsorge und Patientenrechte (Website)
Patientenverfügung. Leiden – Krankheit – Sterben (bmjv.de) (Broschüre)

Bayerisches Justizministerium  
Vorsorge Unfall, Krankheit, Alter (Broschüre)
Themenseite Startseite - Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung (bayern.de) (Website)
Stichwortsuche: Patientenverfügung

 

Quellen:
 
www.mylife.de/magazin/leben-im-alter/patientenverfuegung/eine-patientenverfuegung-regelt-die-medizinische-versorgung-11116

https://www.senioren-ratgeber.de/patientenverfuegung

Vorsorgevollmacht: Das müssen Sie wissen | Senioren Ratgeber (senioren-ratgeber.de)

www.apotheken-umschau.de/Recht--Finanzen/Patientenverfuegung-Selbst-entscheiden-559255.html

www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf

www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html

BMJV | Vorsorge und Patientenrechte

 

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